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A. Wenn die Beratung nicht durch öffentliche Zuschüsse gefördert wird...
... berechnen wir für unsere laufenden Kosten einen Beitrag, der ebenso laufend abgerechnet wird und sofort zur Zahlung fällig ist. Zusätzlich vereinbaren wir bei Erfolg bzw. Erreichen der gesetzten Ziele die Auszahlung einer Prämie. Die Höhe der Prämie und die Auszahlungsvoraussetzungen werden individuell verhandelt und gemeinsam festgelegt.
Die Bezahlung von Kostenbeitrag und Prämie ist durch die Hinterlegung eines Guthabens oder durch eine Bankbürgschaft abzusichern.
Weitere hinzugezogene Spezialisten wie Steuerberater, Rechtsanwälte etc. sind von unseren Preisen nicht erfasst und rechnen selbst ab.
B. Wenn die Beratung durch öffentliche Zuschüsse gefördert wird...
... ist die Vereinbarung einer Prämie nicht möglich, da die förderfähigen Tagessätze vorgegeben sind. Die Preise variieren, je nach Umfang und Aufwand (z.B. für Fahrtkosten, Übernachtungen, Material, Recherchekosten etc.), in der Regel zwischen Euro 500,00 - 800,00 pro Tagewerk.
Wir sind zur gesetzlichen Erhebung der Umsatzsteuer verpflichtet, die genannten Beträge verstehen sich daher rein netto.